AGB

Für das Vertragsverhältnis zwischen der C.E.T. Central European Translations GmbH (C.E.T.), und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

C.E.T. betreibt einen Übersetzungsservice und Dolmetscherservice. Die Übersetzungen werden von dafür qualifizierten Mitarbeitern von C.E.T. vorgenommen oder von unabhängigen Übersetzern, die nach einer Qualifikationsprüfung durch C.E.T. Zugang zu den Kundentexten erhalten.

Datenschutz
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden.

Bei Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, C.E.T. und dem Übersetzer kann eine 100%ige Vertraulichkeit nicht garantiert werden.

Werden Übersetzungen mit der Post oder einem anderem dazu autorisierten Versandunternehmen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, bzw. das beauftragte Versandunternehmen auf den Kunden über. Von C.E.T. wird keine über den von der Post bzw. des beauftragten Versandunternehmens geleisteten Schadensersatz hinausgehende Haftung übernommen.

C.E.T. behält sich vor, von jeder Übersetzung eine Kopie für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, sofern der Kunde dem bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. die im individuellen Angebot genannten Preise.

Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit C.E.T. kommt zustande durch die Übermittlung des Kundenauftrags per elektronischer Post oder Zusendung des unterschriebenen Auftrags per Fax sowie die Zusendung der Auftragsbestätigung durch C.E.T..

Daten
Übersetzt werden ausschließlich Texte. Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, können von C.E.T. – auch nach Vertragsschluss – zurückgewiesen werden.

Die Vorlage der Texte bei C.E.T. durch den Kunden erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Die Übersetzung erhält der Kunde in der Regel ebenfalls in elektronischer Form. Der Kunde teilt das gewünschte Dateiformat bei Auftragserteilung C.E.T. mit.

Das Quellenmaterial muss lesbar sein und zu dem von C.E.T. angegebenen Zeitpunkt und im angegebenen Format an C.E.T. übermittelt sein. C.E.T. ist nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich, die aus der verspäteten Lieferung des Quellenmaterials oder einer Lieferung in einem abweichenden Format ergeben.

Alle Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials müssen nach deutlicher Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version an C.E.T. übermittelt werden.

Preise und Lieferungen
Preise und Liefertermine für die Implementierung von Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials in Übersetzungen, deren Übertragung in die Zielsprache bereits begonnen hat (Autorenkorrekturen), werden nach Maßgabe des Umfangs der Änderungen und der prozentual bereits erfolgten Übersetzung festgelegt. C.E.T. benachrichtigt den Kunden mit einer Schätzung der zusätzlichen Kosten, bevor die Änderungen und Ergänzungen implementiert werden.

Korrekturlesen, nachträgliche Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder Html-Dokumenten u.ä. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern vorab kein Festpreis vereinbart wurde.

Der Umfang einer Übersetzung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der Anzahl der Wörter berechnet. In der Regel wird der Quelltext, in Ausnahmefällen auch der Zieltext zur Grundlage der Wortberechnungen gemacht.

Der Mindestauftragswert beträgt EUR 50 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen
C.E.T. berechnet dem Kunden das Honorar für die Übersetzung unverzüglich nach ihrer Fertigstellung. Der Kunde erhält die Rechnung auf dem Postwege. Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig, netto Kasse. Die Zahlung des Kunden erfolgt je nach Vereinbarung durch Überweisung auf das Firmenkonto von C.E.T., durch Kreditkarte mittels des PayPal Dienstes (durch Anklicken des PayPal Buttons auf der Startseite von C.E.T. im Internet: www.cet-translations.com) oder im Wege des Bankeinzuges im Lastschriftverfahren (nur bei Kunden mit einer Bankverbindung in Deutschland). Es kann nach Absprache eine besondere Regelung getroffen werden. Zahlungen aus dem Ausland erfolgen spesenfrei. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftragsgebers.

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertiggestellte Arbeiten dem Kunden zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich C.E.T. vor, Zinsen in gesetzlich geregelter Höhe (gem. §288 Abs. 1, S.1 BGB) als Verzugsschaden zu erheben

Terminologie
Übersetzungen werden hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Sprachgebrauch gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Zielsprache ausgeführt.

C.E.T. übersetzt Fachbegriffe und spezielles Vokabular mit der gebräuchlichen und üblichen Bedeutung. Hat der Kunde für die Übersetzung einen bestimmten, bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so teilt er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und dergleichen) zur Verfügung. Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Auf Wunsch des Übersetzers gewährt der Kunde fachliche Konsultation.

Copyright
C.E.T. garantiert, dass der Kunde die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Kunde ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise.

C.E.T. stellt den Kunden von allen Ansprüchen des Übersetzers frei. Jedoch gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung erst nach vollständiger Entgeltentrichtung auf den Kunden über.

Der Kunde garantiert und bestätigt, dass die Übersetzung des Quellenmaterials sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten, Patentrechten oder anderen rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Kunde stellt C.E.T. von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

Leistungen
C.E.T. verpflichtet sich, die Übersetzung so auszuführen, dass sie keine Mängel aufweist; unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. C.E.T. verpflichtet sich weiterhin, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen oder Zusätze vorgenommen wird. C.E.T. behält sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen.

Die fertige Übersetzung wird von C.E.T. auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden gesendet.

Als Zeitpunkt des Erhalts der Übersetzung gilt das Absendedatum von C.E.T. bzw. der Zeitstempel (timestamp) der Email / des FTP-Servers. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen – wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde – keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

Rügt der Kunde innerhalb der 14-Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll.

C.E.T. wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist C.E.T. berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an C.E.T. zurück.

Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn C.E.T., einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Haftung
Alle Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Stellt sich nach der Auftragsannahme durch C.E.T. heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit des Übersetzers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, informiert C.E.T. den Kunden unverzüglich.

Ist die Erbringung der Übersetzungsdienstleistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Verkehrsstörungen, Streik, Ausfall der Stromversorgung o.ä.) nicht möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende Störung beseitigt ist.

C.E.T. haftet nicht, wenn der Auftrageber bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende Bearbeitung nicht zulassen. Für den Kunden bestehen ausschließlich rechtliche Beziehungen zu C.E.T., nicht zu dem jeweiligen Übersetzer oder Dolmetscher. Ein direkter Kontakt Kunde-Übersetzer ist nur mit Einwilligung von C.E.T. möglich.

Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand.

Schlussbestimmungen
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Diese Klausel gilt nicht im rechtlichen Verhältnis von C.E.T. mit Privatkunden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen C.E.T. und allen Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten die Vorschriften des Werkvertrages (§ 631 ff. BGB) und des Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 BGB).
Stand: 1.09.2003

Copyrights

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